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Abgasfilter bzw. RußpartikelfilterIn jüngster Vergangenheit haben Meldungen für Unsicherheit gesorgt, in denen davon die Rede war, dass unwirksame Rußpartikelfilter verkauft und in Pkws eingebaut wurden. Diese Abgasfilter sollten eigentlich die Emission von Ruß und Feinstaub bei Dieselfahrzeugen verringern. Durch den Einsatz eines solchen Abgasfilters sollte es auch älteren Fahrzeugen ermöglicht werden die gesetzlichen Normen einzuhalten und so eine höhere steuerliche Belastung oder gar ein Fahrverbot zu umgehen. Durch die Plakettenverordnung werden Fahrzeuge äußerlich sichtbar in verschiedene Schadstoffgruppen unterteilt, die Aufschluss über die von diesen Fahrzeugen verursachte Umweltbelastung geben. Je nach aktueller Feinstaubbelastung dürfen Fahrzeuge dann nur noch mit einer solchen Plakette in gekennzeichnte Innenstadtbereiche fahren. In einigen Städten, wie beispielsweise Berlin wurden Umweltzonen eingerichtet, die unabhängig von der aktuellen Feinstaubbelastung ganzjährig bestehen. Die Plaketten geben Auskunft, ob ein Kfz die so genannte Euro 2, Euro 3 oder Euro 4 Norm erfüllt. Um eine höhere Norm zu erfüllen wurden Abgasfilter
eingebaut. Bei zahlreichen dieser Filter stellte sich jedoch heraus, dass
sie nicht das hielten, was sie versprachen. Aus diesem Grund haben sich
Verbände des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und des Autoteilehandels
an einen Tisch gesetzt und eine Lösung erarbeitet. Da aufgrund von Lieferengpässen mit teilweise erheblichen Wartezeiten gerechnet werden muss, sollten sich betroffene Autobesitzer eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass der neue Autogasfilter zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos eingebaut wird. Solche Bescheinigungen wurden vom Deutschen Kfz-Gewerbe vorbereitet und sollen den Verfall des geltenden Rechtsanspruches verhindern. Gehen Sie also auf Nummer sicher und sichern Sie sich auf weiterhin die Möglichkeit für einen kostenlosen Abgas- bzw. Rußfilteraustausch. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand der Information: 14.04.2008
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